Bäume, Hecken und Sträucher verschönern unsere Gemeinden und sind wichtige Elemente der Gartengestaltung. Wenn sie jedoch ungehindert in den Strassenraum wachsen, gefährden sie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Sichtlinien werden unterbrochen – was besonders für Kinder gefährlich ist – und die Durchfahrt von grossen Fahrzeugen, wie etwa der Kehrichtabfuhr, wird massiv erschwert.
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sind Grundeigentümer gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Bepflanzungen rechtzeitig auf das sogenannte Lichtraumprofil zurückzuschneiden. Das bedeutet konkret:
- Über Fahrbahnen: Ein Freiraum von mindestens 4.50 m Höhe.
- Über Geh- und Radwegen: Ein Freiraum von mindestens 2.50 m Höhe.
- Seitlicher Abstand: Zur Fahrbahn muss eine lichte Breite von 0.5 m eingehalten werden.
Helfen Sie mit, die Strassen sicher und passierbar zu halten.



