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Kehrichtentsorgung


Stellen Sie Ihren Kehricht entweder im Sack oder im Container bereit. Sperrgut wird bis zu einer Abmessung von 150 x 100 x 50 cm mitgenommen.

Sperrgüter, die mehr als 150 x 100 x 50 cm messen, entsorgen Sie bei regionalen oder kommunalen Sammelstellen, oder Sie benützen die Rückgabemöglichkeit bei Ihrem Lieferanten.

Die Sammlung von Altpapier, Karton, Glas etc. in Ihrer Gemeinde wird von der Kehrichtgebühr nicht betroffen. Für die Entsorgung dieser Wertstoffe erhebt Ihre Gemeinde eine separate Gebühr, die so genannte Grundgebühr.

So stellen Sie Ihren Kehricht und das Sperrgut bereit >
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© GALL - Gemeindeverband für Abfallentsorgung Luzern-Landschaft   Tel. 041 914 60 84   Fax 041 914 60 99    nach oben